Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1.     Geltungsbereich

 1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von JobRebalance nach diesem Vertrag mit ihren Vertragspartner*innen, nachstehend „Kund*in“ bzw. „Teilnehmende*r“ genannt. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen von der Kund*in als angenommen.

 1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden der Kund*in schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die Kund*in nicht in Textform Widerspruch erhebt. Die Kund*in muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an JobRebalance absenden.

 2.     Vertragsgegenstand

 2.1   JobRebalance bietet Coaching, Beratung, Präventionskurse und Workshops an. Inhaltliche Schwerpunkte sind berufliche Neuausrichtung und Stressbewältigung. Coaching und Beratung finden i.d.R. im 1:1-Format statt. Präventionskurse finden mit einer Mindestteilnehmendenzahl von 6 (bzw. 8 Resilienzpräventionskurs) und einer maximalen Teilnehmendenzahl von 12 (bzw. 14 Resilienzpräventionskurs)  Personen statt (Abweichungen der max. Teilnehmendenzhl ist möglich durch räumliche Einschränkungen).  Die Anzahl der teilnehmenden Personen bei Workshops wird zwischen JobRebalance und der Kund*in individuell vereinbart. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von JobRebalance unter anderem in deren Internetpräsenz und von dieser sonstig genutzten Medien, z.B. Flyer, bekannt gegeben.

 2.2   Die Dienstleistungen von JobRebalance, insbesondere Coaching und Beratung, sind individuelle prozessbetonte Beratungsformen zu Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen. Coaching und Beratung sowie die Teilnahme an Präventionskursen und Workshops ist immer ein freiwilliger Prozess, der auch von Seiten der Kund*in aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird.

Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Kund*in und Coach/Beraterin ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbst-Reflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung der Kund*in.

Entscheiden und Handeln müssen die Kund*innen in ihren beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst! Ein Coach / eine Beraterin kann lediglich dabei helfen Entscheidungen und Handlungen der Klienten im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder zu „erproben“.

 Die Dienstleistungen von JobRebalance sind keine Psychotherapie – also keine Behandlung psychischer Leiden und Störungen – und können Psychotherapie nicht ersetzen!

  2.3   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

  • Coaching: 90-minütiges Einzelcoaching ohne Mindestanzahl in den Räumlichkeiten von JobRebalance oder online via zoomBeratung: 60-minütige Einzelberatung ohne Mindestanzahl zur Stressprävention in den Räumlichkeiten von JobRebalance oder online via zoom
  • Beratungspakete: dem jeweiligen Paket zugehörige Anzahl von Einzelberatungen in den Räumlichkeiten von JobRebalance
  • Präventionskurse: zum jeweiligen Kurs zugehörige Anzahl an Kurseinheiten in der Gruppe in rechtzeitig bekanntgegebenen Räumlichkeiten oder online via zoomWorkshops: entsprechend des individuellen Angebots von JobRebalance vereinbarte Rahmenbedingungen und Inhalt

Insbesondere wird vereinbart: Bei der Nutzung der online-Plattformen zoom zum Online-Coaching, zur Online-Beratung oder zur Online-Kursdurchführung erkennt die Kund*in die DSGVO dieser Plattform an. Hinweise hierzu sind auf der Homepage von JobRebalance einzusehen.

3.     Zustandekommen des Vertrages

 3.1   Ein Vertrag mit JobRebalance kommt wie folgt zustande:

Coaching und Beratung: mündlicher oder schriftlicher Vertrag

  • Beratungspakete: schriftlicher Vertrag
  • Präventionskurse: schriftliche Anmeldung per Formular. Jede Kund*in erhält nach Eingang der Anmeldung eine Bestätigung mit Rechnung oder Absage durch JobRebalance. Die verbindliche Anmeldung ist abgeschlossen, wenn die Teilnahmegebühr auf dem Konto von JobRebalance eingegangen ist.
  • Workshops: schriftlicher Vertrag nach individueller Angebotserstellung

Als Schriftform ist auch ein per Mail versandter und unterschriebener Vertrag gültig.

 3.2   Zeit und Ort eines Auftrags werden von JobRebalance und Kund*in einvernehmlich vereinbart. Termine für Präventionskurse werden von JobRebalance vorgegeben.

3.2   Verträge sind verbindlich. Der Vertrag kann gemäß § 355 Abs. 2 BGB binnen der gesetzlichen Frist von 14 Tagen widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit Vertragsschluss und endet automatisch nach Erbringung der Dienstleistung. Eine Vorlage des Verbraucherschutzes für einen Widerspruch finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2019-09/Musterbrief_Widerruf%20gekaufte%20Ware%20oder%20bestellte%20Dienstleistung.pdf

3.3 Leistungen, die bereits vor dem Widerspruch auf ausdrücklichen Wunsch der Kund*in geleistet wurden, werden zu 100 % in Rechnung gestellt.

 3.4. Bzgl. Leistungen, die bei bereits auf ausdrücklichen Wunsch der Kund*in begonnener Dienstleistung (Beratungspakete, mehrteilige Workshops) nach Eingang des Widerspruchs laut Vertrag noch ausstehen, ist JobRebalance berechtigt, 30 % der Kosten als Kostenpauschale in Rechnung zu stellen.  

 3.5   Bzgl. Präventionskursen gelten folgende Stornierungsbedingungen: Bis 3 Wochen vor Kursbeginn ist der Kurs kostenfrei stornierbar. Bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn berechnet JobRebalance 80% der Kursgebühr. Danach berechnet JobRebalance 100% der Kursgebühr. Kann ein*e Ersatzteilnehmer*in gestellt werden, entfällt diese Gebühr.

 3.6   Bzgl. Präventionskursen behält sich JobRebalance vor, bis 2 Wochen vor Kursbeginn die Durchführung des Kurses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Kurs so gering ist, dass sowohl die Vorgaben der Zertifizierung der Zentralen Prüfstelle für Prävention nicht eingehalten werden könnten, als auch die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden unverzüglich zurückerstattet.

 4.     Vertragsdauer und Vergütung

 4.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

 4.2   Zahlungsmodalitäten: Das Honorar für die jeweilige Dienstleistung von JobRebalance richtet sich nach der aktuellen Preistabelle von JobRebalance zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Kund*in kann per Überweisung ihrer Zahlungspflicht nachkommen.

Besondere Zahlungsbedingungen:

  • Coachings, Beratungen und Workshops werden nach Erbringung der Dienstleistung in Rechnung gestellt.
  • Präventionskursgebühren sind vor Beginn des Kurses zu entrichten und werden entsprechend im Vorfeld in Rechnung gestellt.

4.3  Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht JobRebalance ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

 4.4   Besondere Kosten, die JobRebalance auf ausdrücklichen Wunsch der Kund*in entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

 4.5   Sämtliche Leistungen von JobRebalance sind gemäß § 19 UstG von der Umsatzsteuer befreit.

 5.     Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

 5.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen JobRebalance und der Kund*in.

 5.2   Im Falle eines Vertragswiderspruchs s. Punkt 3 dieser AGB

 5.3   Vereinbarte Termine (Beratung, Coaching, Workshops) sind verbindlich und müssen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, wenn die Kund*in verhindert ist. Andernfalls behält sich JobRebalance vor, 30 % des vereinbarten Honorars für diesen Termin in Rechnung zu stellen.

 5.4    Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt JobRebalance die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.

 5.5.  Werden einzelne Termine von Präventionskursen von der Kund*in nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anrecht auf anteilige Rückerstattung der Kursgebühr. 

 5.6   Absage eines Termine oder einer Veranstaltung durch JobRebalance: Im Fall, dass JobRebalance einen Termin oder eine Veranstaltung absagen oder verschieben muss, wird der*die Kund*in schnellstmöglich informiert. Ein Ersatztermin wird ggf. angeboten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

 6.     Allgemeine Teilnahmebedingungen

 6.1   Die Kund*in verhält sich vertragswidrig, wenn sie / er ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der jeweils vereinbarten Dienstleistung nachhaltig stört, oder wenn sie / er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf von Coaching / Beratung / Präventionskurs / Workshop nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich JobRebalance vor, die*den Kund*in vom Workshop / Präventionskurs auszuschließen bzw. Coaching / Beratung vorzeitig zu beenden. JobRebalance behält sich vor, das Honorar / die Kursgebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der*dem Kund*in unbenommen.

 6.2   Die Kursleitung von Präventionskursen ist gegenüber den Kursteilnehmenden für die Dauer und im Rahmen des Kurses weisungsbefugt.

 6.5   Die Kursteilnehmenden und Kund*innen verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen JobRebalance berechtigt, die Kund*in von Coaching / Beratung / Workshop / Präventionskurs auszuschließen.

 6.6   Vor Beginn des Coachings / der Beratung / des Präventionskurses / des Workshops muss JobRebalance über relevante gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit die Kund*in bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

 6.7   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der JobRebalance berechtigt, die betreffende Kund*in von Coaching / Beratung / Präventionskurs / Workshop auszuschließen. JobRebalance behält sich vor, die Teilnahmegebühr / das Honorar anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

 6.9   Veranstaltungen und Kurse, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jede*r Teilnehmer*in nur im Rahmen der eigenen Unfallversicherung versichert.

 7.     Verschwiegenheitspflicht

 JobRebalance verpflichtet sich, während der Dauer des Auftrags und auch nach dessen Beendigung, gegenüber der Kund*in zur Wahrung der Verschwiegenheit im Rahmen der Gesetzmäßigkeiten, sowie außerdem über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeber*in Stillschweigen zu bewahren.

 8.     Haftung

 8.1   JobRebalance verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Eine Gewährleistung für Erfolg bei der Erbringung der Dienstleistung (Coaching, Beratung, Kurse, Workshops) gibt es nicht. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Die Kund*in bestätigt mit dem Vertrag / der Kursanmeldung, selbstverantwortlich zu handeln und JobRebalance von sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Die Kund*in erkennt an, für die eigene körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich zu sein und für eventuelle verursachte Schäden selbst aufzukommen.

 8.2   Für andere durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet JobRebalance nur, soweit JobRebalance bzw. deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Die Haftung von JobRebalance wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Gewinn von JobRebalance, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 9.       Urheberrechte

Die den Kund*innen ausgehändigten Unterlagen und Arbeitsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich zur persönlichen Nutzung verwendet werden. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von JobRebalance gestattet.

 10    Salvatorische Klausel

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingung ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu erbringen.

  Marburg, 1.6.2021